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Musterverfahren für Altanschließer kommt doch: Nach dem Nein des Abwasserverbandes will Grundstücksnutzer-Verband Klage organisieren

Abzocker unterwegsDer Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) will für sogenannte Altanschließer eine Klage und Klärung erzwingen. Nach der Absage des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), eine Musterklage gegen Beitragsbescheide für Wasseranschlüsse aus DDR-Zeiten auf den Weg zu bringen, hat der VDGN Bereitschaft signalisiert, ein solches Verfahren in die Wege zu leiten.

Im MAWV-Verbandsgebiet sind rund 23 000 Grundstückseigentümer von der Altanschließer-Problematik betroffen. Die einzige bekannte Möglichkeit hier Abhilfe zu schaffen ist es die grundsätzlichen Fragen der Beitragserhebung im Zuge von Musterverfahren zu klären. Ein bewährtes Modell dafür besteht in der Bildung einer Prozeßgemeinschaft in der alle Beteiligten zusammen ein Musterverfahren finanzieren dessen Ergebnis dann für alle gilt. Der MAWV aber verweigert aber eine Vereinbarung über eine Prozeßgemeinschaft an der nach jetzigem Stand über 600 Betroffene teilnehmen wollen.

Der VDGN möchte aber die Betroffenen im Verbandsbereich des MAWV nicht im Regen stehen lassen. Deshalb möchte er jetzt auch ohne Vereinbarung mit dem MAWV ein Musterverfahren, dass diesen Namen auch verdient verdient, auf den Weg bringen. Dabei wird nicht nur auf die Solidarität der Grundstückseigentümer gesetzt, sondern auch auf das öffentliche Interesse hier zu einem befriedigenden und angemessenem Ergebnis zu gelangen. Die Betroffenen sind daher aufgerufen gemeinsam eine Musterklage zu finanzieren, mit welcher eine tiefgründige Überprüfung von Satzung, Kalkulation und Flächenermittlung des Zweckverbandes finanziert werden kann. Der VDGN fordert dass das Ergebnis dieses Verfahrens dann auf alle Grundstückseigentümer anzuwenden welche Widerspruch eingelegt haben - so wie es der von der Verbandsversammlung des MAWV beschlossenen Verfahrensweise entspricht.

Der Verband ruft deshalb alle Betroffenen zu einer Spende von 50 Euro auf um dieses wirkliche Musterverfahren in Gang setzen zu können. Strengste Sparsamkeit beim Einsatz der Mittel und eine genaue Abrechnung am Ende des Verfahrens ist für den VDGN eine Selbstverständlichkeit. Wunder verspricht der VDGN bei alldem niemandem. Aber die Chancen für einen Erfolg stehen nicht schlecht. Und noch immer gilt das Motto: Einigkeit macht stark!

Kontakt: Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN), Irmastraße 16, 12683 Berlin, Telefon 030/514 888 0, e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , Internet: www.vdgn.de.

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WICHTIG: Legen Sie zur Wahrung Ihrer Interessen Widerspruch ein! Die Frist beträgt einen Monat nach Erhalt des Bescheides. Jede Zahlung sollte nur unter Vorbehalt der Rückforderung geleistet werden.

 

Kommentare 

 
#4 crusher1895 2011-06-23 22:19

zitiere J. R.:
Ich würde ja 50,- spenden aber der Aufruf dazu lief bereits im Mai! Was ist den nun? Danke für eventuelle Antworten!

Ich habe mich diesbezüglich an den Verein gewandt, eine mögliche Stellungnahme werde ich selbstverständl ich hier posten!

admin

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#3 J. R. 2011-06-22 17:14

Ich würde ja 50,- spenden aber der Aufruf dazu lief bereits im Mai! Was ist den nun? Danke für eventuelle Antworten!

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#2 H. Kurz 2011-06-21 16:56

Ich frage mich: Wann wird mal richtig aufgeräumt mit denen da oben? Fegt die weg, daß haben wir schonmal gekonnt!

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#1 Lieselotte Stürmer 2011-06-20 13:54

Es ist eine Frechheit wie hier mit dem Geld anderer Leute umgegangen wird, Milliarden nach Griechenland schicken aber den Bürger nicht das Schwarze unterm Fingernagel gönnen!

Schämt Euch alle!

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