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RICHTIGSTELLUNG: Der VDGN bat mich folgenden Fakt unmissverständlich darzustellen, da es sonst zu erheblichen Irritationen bei den Betroffenen kommen kann:
Der Aufruf, zwei Klagen (1xAbwasser + 1xSchmutzwasser) gegen den MAWV mit zu finanzieren steht nach wie vor.
Auf der Internetseite "unser-zeuthen.de" erwecken Sie bei den Lesern den Eindruck, dass das Urteil auf alle Betroffenen, die Widerspruch eingelegt, anwendbar sein könnte. Das ist falsch!
Wir haben alle am Solifond Interessierten so informiert:
Die Vorbereitung und das Verfahren erfordert den Einsatz finanzieller Mittel in nicht unerheblicher Höhe um Fachanwälte, Steuerprüfer und weitere Experten einzusetzen. Sie wollen das unterstützen und sind bereit, sich an den Kosten für solch ein aufwendiges, dafür unabhängiges Verfahren zu beteiligen – obwohl es keine Garantie für die Anwendung des Urteils auf alle Betroffenen gibt. Mit der Einzahlung von 50 Euro in den „Solidarfond MAWV“ setzen Sie gemeinsam mit vielen anderen ein deutliches Zeichen, dass die Strategie des Zweckverbandes – ein Musterverfahren zu verhindern – nicht aufgehen wird. Ein positives Gerichtsurteil dieses Musterverfahrens wird der Zweckverband nicht ohne Weiteres ignorieren können.
Monika Rassek Wiss. Mitarbeiterin
VDGN Verband Deutscher Grundstücksnutzer e. V. Hauptgeschäftsstelle Irmastr. 16 12683 Berlin
Tel.: 030 514 888 24 Fax: 030 514 888 78 Mail:
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Internet: www.vdgn.de
Kommentar: Ich schrieb im betreffenden Beitrag u.a. (Zitat) "...Der VDGN fordert dass das Ergebnis dieses Verfahrens dann auf alle Grundstückseigentümer anzuwenden welche Widerspruch eingelegt haben - so wie es der von der Verbandsversammlung des MAWV beschlossenen Verfahrensweise entspricht.". Diese Formulierung könnte missverstanden werden und ich bitte freundlichst um Beachtung der Ausführungen von Frau Rassek.
crusher1895
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